Betriebliche Kollektivversicherung

Die betriebliche Kollektivversicherung (bKV) ist ein Vorsorgemodell in Form einer Lebensversicherung mit garantiertem Wertzuwachs, jährlich unverfallbaren Gewinnzuteilungen und einer garantierten Rentenleistung in der Pensionsphase. Durch die bKV verpflichtet sich der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Prämien zu zahlen (max. 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme) Diese Prämien dienen dazu, die Versicherungspolice für alle Mitarbeiter abzudecken. Die bKV bietet den Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder des Todes. Im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten die Versicherten eine monatliche Rente, um ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Todesfall wird eine Kapitalleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Durch die bKV können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung bieten und gleichzeitig ihre Mitarbeiterbindung und -motivation stärken. Die Prämien für die bKV können steuerlich abgesetzt werden, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von Vorteil ist. Insgesamt ist die betriebliche Kollektivversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und bietet Mitarbeitern eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für die Zukunft.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Mitarbeiterbeiträge werden staatlich gefördert
  • Mitarbeitermotivation verstärken
  • Beiträge sind unverfallbar
  • Günstige Form einer Gehaltserhöhung aller oder bestimmter MitarbeitergruppenGeringe Administration im Unternehmen
  • Klassische Veranlagung mit eigenem Deckungsstock
  • Garantierte Verzinsung wie die klassische Lebensversicherung mit zusätzlicher Gewinnbeteiligung
  • Veranlagung ist KESt-befreit
  • Für Beiträge nur 2,5 % Versicherungssteuer
  • Beitragsorientiertes Modell: Max. 10 % der Lohn- und Gehaltssumme aller betroffenen Mitarbeiter (Staffelung der Beiträge ist möglich)
  • Leistungsorientiertes Modell: Rente kann max. 80 % des letzten Aktivbezuges betrages
  • Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben
  • Für Beiträge keine Lohnnebenkosten
  • Eigenbeiträge von Mitarbeitern sind bis € 1.000,- p.a. staatlich gefördert (von 4,25 bis 6,75 %)
  • Mit einer bKV werden lebenslange, garantierte Renten finanziert
  • Hinterbliebenenrenten sind beinhaltet
  • Individuelle Zusätze wie Berufsunfähigkeits- und/oder Witwenpension und Waisenpension sind möglich7
  • Gestaltung moderner Entlohnungssysteme